Rest-BPM bei Export berechnen.
Für Ihr niederländisches Kennzeichen — direkt aus dem RDW-Register.
Pauschal · auf Basis von RDW-Daten
Rest-BPM berechnen
Auf Basis der pauschalen Abschreibungstabelle (Durchführungsverordnung BPM, Anlage I). Die Daten rufen wir über das Kennzeichenregister der RDW ab.
Wie funktioniert die pauschale Rest-BPM?
Die Rest-BPM ist der BPM-Betrag, der zum Zeitpunkt der Ausfuhr Ihres in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeugs noch enthalten ist. Bei der Ausfuhr in ein EU-/EWR-Land kann dieser Betrag grundsätzlich von der Belastingdienst zurückgefordert werden (Ausfuhrerstattung).
Die pauschale Tabelle in Anhang I der Uitvoeringsregeling BPM legt fest, welcher Prozentsatz der ursprünglichen Brutto-BPM bereits abgeschrieben ist. Pro Altersband gilt ein fester Basisprozentsatz plus ein monatlicher Aufschlag. Jeder angefangene Monat zählt als voller Monat (Art. 8).
Eine individuelle Wertermittlung — über Preisliste oder Wertgutachten — führt häufig zu einer niedrigeren Rest-BPM als das pauschale Verfahren, insbesondere bei Fahrzeugen mit Schäden, hoher Laufleistung oder besonderer Ausstattung. Welcher Weg in Ihrem Fall am günstigsten ist, prüfen wir gerne.
Fahrzeuge ab rund 17 Jahren 9 Monaten erreichen die 100%-Obergrenze und zahlen €0 Rest-BPM. Für vollelektrische Fahrzeuge gilt: bei Erstzulassung vor dem 1. Januar 2025 BPM-befreit, also keine Rest-BPM; ab 2025 gilt die vaste voet (€667 in 2025, jährlich indexiert), worauf die normale Abschreibung gemäß Pauschaltabelle angewendet wird.
Zur Rest-BPM bei Export.
Wie hoch ist die Rest-BPM-Erstattung bei Export?
Die Rest-BPM bei Export entspricht der ursprünglichen Brutto-BPM bei Erstzulassung minus der Abschreibung zum Exportdatum. Die Abschreibung folgt der pauschalen Tabelle (Anhang I der Uitvoeringsregeling BPM): junge Fahrzeuge schreiben schnell ab, nach rund 17 Jahren 9 Monaten greift die 100%-Obergrenze — die Rest-BPM beträgt dann €0. Der Rechner oben zeigt Ihren konkreten indikativen Wert. Eine individuelle Wertermittlung über Preisliste oder Gutachten fällt häufig günstiger aus.
Wie lange dauert die Auszahlung der Rest-BPM?
Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb derer die Belastingdienst die Rest-BPM auszahlen muss. Die Belastingdienst ist allerdings verpflichtet, binnen 8 Wochen auf den Erstattungsantrag zu reagieren — diese Reaktion kann jedoch auch ein Antrag auf Aufschub der Auszahlung (uitstel) sein, sodass die 8 Wochen keine Auszahlungsgarantie sind. Erfahrungsgemäß dauert die tatsächliche Auszahlung einige Wochen bis einige Monate, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der aktuellen Auslastung der Belastingdienst. Eine korrekt und vollständig eingereichte Anmeldung vermeidet Verzögerungen durch Rückfragen — genau das stellt unser Service sicher.
Welche Voraussetzungen gelten für die Rest-BPM-Erstattung bei Export?
Für die Rest-BPM-Erstattung beim Export müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: (1) das Fahrzeug erhielt das niederländische Kennzeichen am oder nach dem 16. Oktober 2006, (2) es ist kein Schadenfahrzeug — es muss fahrbereit / APK-fähig sein und darf keinen WOK-Status haben, (3) es ist im RDW mit dem Status ‚Export‘ registriert (der Export muss zuerst beim RDW gemeldet werden), und (4) es ist dauerhaft in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen registriert und tatsächlich dorthin verbracht worden. Entscheidende Frist: Der Erstattungsantrag muss innerhalb von 13 Wochen nach Ablauf der niederländischen Zulassung — also innerhalb von 13 Wochen nach dem RDW-Status ‚Export‘ — eingereicht werden. Ein nach Ablauf dieser Frist eingereichter Antrag ist unzulässig (niet-ontvankelijk) und der Erstattungsanspruch erlischt vollständig. Unterlagen müssen zudem belegen, dass das Fahrzeug innerhalb derselben 13 Wochen im Zielland zugelassen wurde. Diese Frist ist hart — wird sie versäumt, ist die gesamte Rest-BPM-Erstattung verloren. Wir überwachen die Frist und übernehmen den gesamten Prozess von der RDW-Abmeldung und Exportbegleitung bis zur eigentlichen Anmeldung.
Zahlen Elektroautos BPM?
Vollelektrische Pkw mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2025 waren BPM-befreit — für diese Fahrzeuge beträgt die Rest-BPM bei Export €0. Ab dem 1. Januar 2025 gilt für EVs die vaste voet in der BPM (€667 in 2025, jährlich indexiert). EVs, die ab 2025 zugelassen sind, haben also sehr wohl eine Rest-BPM, die nach der normalen Pauschaltabelle abschreibt.
Was ist der Unterschied zwischen Pauschalverfahren und individueller Wertermittlung?
Das Pauschalverfahren wendet die Alterstabelle an — einfach, vorhersehbar, oft höher als optimal. Die individuelle Wertermittlung (über Preisliste oder Gutachten) führt häufig zu einer niedrigeren Rest-BPM, besonders bei Schäden, hoher Laufleistung oder besonderer Ausstattung. Welcher Weg in Ihrem Fall am günstigsten ist, prüfen wir gerne.
Ab welchem Alter zahlt ein Fahrzeug keine BPM mehr?
Die pauschale Abschreibungstabelle erreicht rund 17 Jahre und 9 Monate nach Erstzulassung die 100%-Grenze. Ab diesem Punkt entspricht die kumulierte Abschreibung der ursprünglichen Brutto-BPM oder übersteigt sie — die Rest-BPM beträgt €0. Das ist die sogenannte Obergrenze für sehr alte Fahrzeuge.
Kann ich Rest-BPM bei Export nach Deutschland oder Belgien zurückfordern?
Ja. Deutschland und Belgien sind EU-Mitgliedstaaten, für die die Rest-BPM-Erstattung möglich ist. Gleiches gilt für die übrigen EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Voraussetzungen sind unter anderem eine formale RDW-Abmeldung mit Exportvermerk und der Nachweis, dass das Fahrzeug innerhalb von 13 Wochen im Zielland zugelassen wurde. Bei Export außerhalb der EU/EWR ist eine Erstattung in der Regel nicht möglich.

